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Aus-, Fort- und Weiterbildung:
Personzentrierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

Dieses Curriculum dient sowohl der Schwerpunktsetzung im Rahmen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums als auch als Fort- und Weiterbildung (Zusatzausbildung, Spezialisierung) für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen.

Es kann absolviert werden als

  • Schwerpunktsetzung im Rahmen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums des IPS der APG für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung,

  • methodenspezifische Fortbildung für person- oder klientenzentrierte Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (laut Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums I.2; II.B) im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung für Psychotherapeuten und Pychotherapeutinnen,

  • Weiterbildung im Sinne der zielgruppenorientierten Spezialisierung für person- oder klientenzentrierte und alle anderen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (laut Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums, I.3 und III.B),

  • Curriculum irregulare für Personen in oder nach anderen einschlägigen Ausbildungen zum Erwerb entsprechender Beratungskompetenz als außerordentliche Hörer oder Hörerinnen.

Dieses Curriculum ist daher Personen zugänglich,
  • die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Ausbildung in einem person- oder klientenzentrierten Fachspezifikum befinden, als Schwerpunktsetzung

  • die eine person- oder klientenzentrierte Ausbildung abgeschlossen haben (als methodenspezifische Fortbildung)

  • die in die Psychotherapeuten/-therapeutinnen -Liste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen sind (als Weiterbildung / Spezialisierung)

Darüber hinaus ist die Teilnahme als außerordentlicher Hörer bzw. außerordentliche Hörerin (Curriculum Irregulare) anderen Personen möglich, die über eine besondere Eignung und einen entsprechenden Ausbildungs- und Erfahrungsstand verfügen, etwa Angehörige beratender, therapeutischer, pädagogischer oder pastoraler Berufe, Personen in einschlägigen Ausbildungen oder diesen gleichzuhaltende Personen. Ob eine solche Eignung vorliegt, wird im Rahmen des Aufnahmeverfahrens festgestellt. Eine psychotherapeutische Tätigkeit ist diesen Personen nur gestattet, wenn sie in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen sind.

Umfang und Dauer:
Insgesamt mindestens 400 Stunden (200 Stunden Veranstaltungen und 200 Stunden Praxis) über mindestens zwei Jahre.
  • Selbsterfahrung: mind. 20 Stunden

  • Theorie: mind. 100 Stunden + Literaturstudium + schriftliche Arbeit

  • Supervision: mind. 80 Stunden, davon mind. 25 Stunden Einzelsupervision

  • Praxis: mind. 200 Std. therap. Arbeit, dav. mind. 150 Std. in mind. 3 Einzeltherapien
Für Personen ohne person-/klientenzentrierte Vorbildung kommen weitere Stunden hinzu.

Qualitätsstandards:
Insgesamt mindestens 400 Stunden (200 Stunden Veranstaltungen und 200 Stunden Praxis) über mindestens zwei Jahre.

• Internationale und fachspezifische Standards:
Das Curriculum entspricht
- den internationalen Prinzipien personzentrierter Aus-, Fort- und Weiterbildungen
- den Standards, die vom Network of the European Associations for Person-Centered and Experiential Psychotherapy and Counseling (NEAPCEPC), dessen Mitglied das IPS ist, festgesetzt sind,
- den Rahmenbestimmungen und Aus-, Fort- und Weiterbildungsprinzipien des IPS der APG

• Nationale und rechtliche Standards:
Das Curriculum entspricht den Anforderungen
- des österreichischen Psychotherapiegesetzes (BGBl.Nr. 361/1990) und
- der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit (März 2000; veröffentlicht im Psychotherapie Forum).

Institut für PERSONZENTRIERTE Studien
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