Psychotherapeutisches Fachspezifikum
Die fachspezifische psychotherapeutische Ausbildung berechtigt zur Eintragung in die staatliche PsychotherapeutInnenliste und zur Führung der Berufsbezeichnung - und damit zur Ausübung von Psychotherapie im Rahmen von Institutionen, in Kliniken und in freier Praxis, zur Befähigung der diagnostischen Abklärung sowie zur Indikationsstellung samt Überweisungskompetenz.
Die personzentrierte APG•IPS-Ausbildung ist auf einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren angelegt und kann zu einem beliebigen Zeitpunkt begonnen werden, da einzelne Veranstaltungen frei wählbar sind und damit der Lernweg individuell gestaltet werden kann. Wesentliche Elemente dabei sind Praxis, Theorie, Selbsterfahrung und Supervision.
Eine Kostenaufstellung finden Sie am Seitenende.
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung des Personzentrierten Ansatzes nach Carl R. Rogers auf dem Gebiet der Psychotherapie in Praxis und Theorie.
Dabei steht nicht die Aneignung von Techniken im Vordergrund, sondern individuelle Persönlichkeitsentwicklung im wechselseitigen Austausch mit anderen. Verschiedene Settings und Formen bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, Vorgänge und Prozesse in der eigenen Person und in Beziehungen (besonders in der Therapie) zu erfahren, zu reflektieren und bewusster zu gestalten.
Daneben vermittelt das APG•IPS-Fachspezifikum personzentrierte Theorie anhand einschlägiger Literatur, Seminaren, Fachtagungen und Forschungsprojekten, um letztlich zu eigenständiger Theoriebildung zu befähigen. Praktische Erfahrungen der Teilnehmenden im Rahmen des Praktikums und mit eigenen PsychotherapieklientInnen werden in Gruppen- und Einzelsettings sorgfältig supervisorisch betreut.
Aufnahmevoraussetzungen
- Gesetzliche Bestimmungen:
- Mindestalter von 24 Jahren.
- Abschluss eines der im Psychotherapiegesetz vorgesehenen Studien oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine Eignungsbestätigung des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (bzw. die Bestätigung einer anderen fachspezifischen Ausbildungseinrichtung über den Beginn oder Abschluß einer fachspezifischen Ausbildung).
- Abschluss des Propädeutikums, das auch bei der APG absolviert werden kann.
- Nachweis der Eignung:
- Die Feststellung der Eignung erfolgt nach mindestens 15 Stunden personzentrierter Selbsterfahrung bei einem/einer AusbilderIn des APG•IPS sowie aufgrund zweier Vorstellungsgespräche mit AusbilderInnen des APG•IPS und eines Auswahlseminars beim APG•IPS (in beliebiger Reihenfolge).
- Die Feststellung der Eignung erfolgt nach mindestens 15 Stunden personzentrierter Selbsterfahrung bei einem/einer AusbilderIn des APG•IPS sowie aufgrund zweier Vorstellungsgespräche mit AusbilderInnen des APG•IPS und eines Auswahlseminars beim APG•IPS (in beliebiger Reihenfolge).
- Aufnahmeverfahren:
- Bereits während der Absolvierung des Propädeutikums kann mit dem Aufnahmeverfahren begonnen werden. Es besteht aus der Feststellung der Eignung und der Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen.
- Für die Aufnahme ist ein formloses Ansuchen an die Ausbildungsleitung für Psychotherapie des APG•IPS, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder A-1150 Wien, Diefenbachgasse 5/2, zu richten.
Nähere Informationen können Sie hier entnehmen
- Ausbildungskosten_Fachspezifikum_202404
- Bedingungen_zur_Ausstellung_einer_Zulassungsbestätigung_202406.pdf
- KOLLOQUIUM_ZUR_ERLANGUNG_DES_STATUS_AO2020.pdf
- Ausbildungsordnung_2020.pdf
- Ausbildungsordnung_2013.pdf
- Korrespondenzliste_AO2013_AO2020.pdf
- Prüfungstermine_und_Anmeldefristen.pdf
- Richtlinien für die schriftliche Arbeit im Fachspezifikum Diese Richtlinien gelten verbindlich für alle Arbeiten, die ab August 2024 begonnen werden.
- Vorlage Bestätigung Praktikum
- Vorlage Bestätigung Praktikumssupervision
Für Informationen wenden sie sich bitte an: SUSANNA MARKOWITSCH, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 0677 6255 8000